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Lohnsteuer

Es gibt Steuerpflichtige (z. B. Arbeitnehmer), die auf Grund Ihrer individuellen Situation jährlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind (Pflichtveranlagung).

Andererseits gibt es sehr viele Fälle, bei denen der Steuerpflichtige selbst entscheidet, ob er eine Steuererklärung abgibt (AntragsveranIagung).
 
In der Praxis kommt es vor, dass Arbeitnehmer aus Unwissenheit, Bequemlichkeit oder sonstigen Gründen keine Steuererklärung abgeben, obwohl ein Rückerstattungsanspruch von einigen Hundert, manchmal sogar von einigen Tausend Euro besteht.

Da das deutsche Steuerrecht mittlerweile so kompliziert geworden ist, dass man als "normaler Steuerpflichtiger" kaum noch abschätzen kann, ob sich die Abgabe einer Steuererklärung lohnt, haben wir nachfolgend einige Fallbeispiele aufgelistet, die steuerlich relevant sein können und in der Praxis häufig zu einer Steuerrückerstattung beitragen:
"Ein König richtet das Land auf durch Recht
wer aber viel Steuern erhebt,
richtet es zugrunde"
Salomo (um 965 - 925 v. Chr.)
König von Juda und Israel
Sohn Davids und Verfasser einiger biblischer Bücher
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beachten: Es handelt sich um eine beispielhafte, keine vollständige Darstellung.

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​Beratungsstelle Aschaffenburg
Beratungsstellenleiter Michael Kraus
Rechtsanwalt, Diplombetriebswirt
​Bavariastr. 36 - 63743 Aschaffenburg
06021 4542992
0175 5530461 - 015678 624879

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