Lohnsteuerhilfe Aschaffenburg
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Bitte das Formular (unten) ausfüllen und an die Beratungsstelle senden
"Manchmal ist die Phantasie des Steuerzahlers größer
​ als die Regelungskraft des Gesetzgeber
"
Wolfgang Schäuble (*1942)
Bundesfinanzminister
    Informationen zu den Eintragungen erhalten Sie durch Berühren des "?"
    ​​

    A)​ Allgemeine Angaben
    ​

    Ohne Verwendung einer gültigen, regelmäßig genutzten E-Mail Adresse ist eine Mitgliedschaft nicht möglich.
    Es sind die Kinder einzutragen, für die ein Kindergeldanspruch besteht


    B) EinkommensSteuerErklärung(-en)
    ​

    Eine Mitgliedschaft ist ausschließlich möglich, wenn das aktuelle Veranlagungsjahr sowie die Jahre vor dem aktuellen Veranlagungsjahr erstellt werden sollen.
    Liegen Einkünfte aus Gewerbebetrieb und / oder Selbständigkeit und / oder Land- & Forstwirtschaft vor, ist eine Mitgliedschaft im LBV e. V. ausgeschlossen.
    Beispielsweise: Bruttoarbeitslohn, Abfindungen, Jubiläumszuwendungen, Lohnzahlungen für mehrere Jahre, Auslösungen, Spesen- & Reisekostenpauschalen. Im Fall der Zusammenveranlagung sind die Einnahmen beider Ehegatten / Lebenspartner zusammenzurechnen. Im Falle der Erstellung mehrerer Jahre, sind die Einnahmen sämtlicher Jahre zusammenzurechnen
    Beispielsweise: Arbeitslosengeld, Krankengeld, Insolvenzgeld, Elterngeld, Mutterschaftsgeld, ausländische Einkünfte. Im Fall der Zusammenveranlagung sind die Einnahmen beider Ehegatten / Lebenspartner zusammenzurechnen. Im Falle der Erstellung mehrerer Jahre, sind die Einnahmen sämtlicher Jahre zusammenzurechnen
    Beispielsweise: Gesetzliche -, Privat -, Zusatz -, Betriebsrenten, Pensionen. Die Renten / Pensionen sind „brutto“ (inkl. Sozialabgaben, Steuern) anzugeben. Im Fall der Zusammenveranlagung sind die Einnahmen beider Ehegatten / Lebenspartner zusammenzurechnen. Im Falle der Erstellung mehrerer Jahre, sind die Einnahmen sämtlicher Jahre zusammenzurechnen
    Beispielsweise: Bruttokapitalerträge lt. Steuerbescheinigung (-en). Im Fall der Zusammenveranlagung sind die Einnahmen beider Ehegatten / Lebenspartner zusammenzurechnen. Im Falle der Erstellung mehrerer Jahre, sind die Einnahmen sämtlicher Jahre zusammenzurechnen
    Beispielsweise: Jahreskaltmiete (-n), Jahresnebenkosten, Jahresmieten für Stellplatz / Garagen. Wurden mehrere Objekte vermietet sind die Einnahmen für sämtliche Objekte zusammenrechnen. Im Falle der Erstellung mehrerer Jahre sind die Einnahmen sämtlicher Jahre zusammenzurechnen
    Beispielsweise: Einnahmen aus Übungsleitertätigkeit, steuerfreie Bezüge aus Bundes- oder Landeskasse, Unterhaltsleistungen, dauernden Lasten, private Veräußerungsgeschäfte, Kindergeldzahlungen. Im Fall der Zusammenveranlagung sind die Einnahmen beider Ehegatten / Lebenspartner zusammenzurechnen. Im Falle der Erstellung mehrerer Jahre, sind die Einnahmen sämtlicher Jahre zusammenzurechnen


    C) Sonstiges
    ​

    Max. Dateigröße: 20 MB
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Mit Absenden wird eine unverbindliche Anfrage auf Abgabe eines Angebotes gestellt; es entsteht kein Anspruch auf Mitgliedschaft; dies hängt entscheidend von den organisatorischen und / oder personellen Gegebenheiten (Verfügbarkeit von / Arbeitsbelastung der Mitarbeitenden) in der Beratungsstelle ab.

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​Beratungsstelle Aschaffenburg
Beratungsstellenleiter Michael Kraus
Rechtsanwalt, Diplombetriebswirt
​Bavariastr. 36 - 63743 Aschaffenburg
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06021 4542992 - 0176 57942434

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